Maklerprovision beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern verständlich erklärt
Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, gehört die Maklerprovision zu den wichtigen Kaufnebenkosten. Ob und in welcher Höhe eine Käuferprovision anfällt, hängt von der konkreten Provisionsvereinbarung, der Objektart und dem jeweiligen Verkaufsprozess ab.
Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten besondere gesetzliche Regeln, wenn die Käuferseite Verbraucher ist. Ziel ist, dass Käufer nicht einseitig oder unangemessen mit Maklerkosten belastet werden.
Wann fällt eine Käuferprovision an?
Eine Käuferprovision fällt nicht automatisch an, nur weil Sie ein Exposé anfordern oder eine Immobilie besichtigen. Entscheidend ist, ob ein wirksamer Maklervertrag besteht und ob durch Nachweis oder Vermittlung des Maklers ein Kaufvertrag zustande kommt.
Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden. Die Provisionshöhe und die Zahlungsbedingungen sollten deshalb frühzeitig klar und nachvollziehbar kommuniziert werden.
Was gilt bei Kostenteilung?
Wird der Makler beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses für beide Parteien tätig, darf die Provision grundsätzlich nur in gleicher Höhe vereinbart werden.
Wird der Makler nur von einer Partei beauftragt und soll die andere Partei einen Teil der Kosten übernehmen, muss die beauftragende Partei mindestens in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichtet bleiben.
Kurz gesagt: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern darf die Käuferseite in den gesetzlich geregelten Fällen nicht stärker mit Maklerkosten belastet werden als die Verkäuferseite.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Berlin?
In Berlin beträgt die marktübliche Maklerprovision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern häufig 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bei hälftiger Kostenteilung entspricht das häufig:
3,57 % inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer für die Verkäuferseite
3,57 % inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer für die Käuferseite
Die konkrete Provisionsregelung ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag und den Angaben im Exposé.
Wo finde ich die Provisionsangaben?
Informationen zu einer möglichen Käuferprovision finden Sie in der Regel in der Immobilienanzeige, im Exposé und in den Vertragsunterlagen. Bei LIVVIN Immobilien wird transparent angegeben, ob und in welcher Höhe eine Käuferprovision anfällt.
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