Maklerhonorar transparent erklärt

Was Eigentümer und Käufer über Provision, Leistung und Kostenteilung wissen sollten

Das Maklerhonorar ist ein wichtiger Punkt beim Immobilienverkauf und beim Immobilienkauf. Für Eigentümer stellt sich die Frage, welche Kosten bei der Beauftragung eines Maklers entstehen und wie die Kosten mit der Käuferseite geregelt werden. Käufer möchten wissen, wann eine Provision anfällt, wofür sie gezahlt wird und welche Leistung dahintersteht.

LIVVIN Immobilien regelt das Honorar vor Beginn der Vermarktung mit den Eigentümern und kommuniziert die Maklerprovision im Verkaufsprozess transparent gegenüber Kaufinteressenten. Ziel ist eine klare Grundlage für beide Seiten, ohne versteckte Kosten, unklare Absprachen oder nachträgliche Überraschungen.

Das Maklerhonorar steht für die professionelle Nachweis- und Vermittlungstätigkeit sowie die strukturierte Begleitung des Verkaufsprozesses. Welche vorbereitenden und vermarktungsbezogenen Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll sind, hängt von Immobilie, Unterlagenlage, Zielgruppe und Vermarktungsstrategie ab.

Maklerprovision bei Kauf und Verkauf

In Berlin beträgt die marktübliche Maklerprovision beim Verkauf von Wohnimmobilien in der Regel 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Beim Verkauf von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher gilt eine gesetzliche hälftige Kostenteilung, das bedeutet:

3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer für die Verkäuferseite
3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer für die Käuferseite

Die konkrete Provisionsregelung wird vor Beginn der Vermarktung mit den Eigentümern besprochen und im Maklervertrag klar vereinbart. Kaufinteressenten werden in den Verkaufsunterlagen transparent darüber informiert, ob und in welcher Höhe eine Käuferprovision anfällt.

Wann fällt Maklerhonorar an?

Ein Maklerhonorar fällt nicht automatisch an, nur weil ein Gespräch geführt, eine Immobilie besichtigt oder ein Exposé angefordert wurde. Entscheidend ist, ob ein wirksamer Maklervertrag besteht und ob durch Nachweis oder Vermittlung des Maklers ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt.

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden. Das schafft Klarheit für beide Seiten: Eigentümer und Käufer sollen nachvollziehen können, wann eine Provisionspflicht entsteht, in welcher Höhe sie vereinbart wurde und worauf sie sich bezieht.

Bei LIVVIN Immobilien wird die Provisionsregelung deshalb transparent besprochen und dokumentiert. Eigentümer erhalten vor Beginn der Vermarktung eine klare Grundlage. Kaufinteressenten werden im Exposé und im weiteren Verkaufsprozess darüber informiert, ob und in welcher Höhe eine Käuferprovision anfällt.

Auf einen Blick

Maklerprovision in Berlin: 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer
Bei hälftiger Provisionsteilung: 3,57 % inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Partei
Fälligkeit: im Erfolgsfall nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags
Grundlage: Maklervertrag in Textform mit Provisionsvereinbarung

Wofür fällt das Honorar an?

Ein Maklerhonorar steht nicht nur für das Finden eines Käufers. Es steht auch für einen strukturierten Verkaufsprozess von der Preiseinschätzung bis zur notariellen Beurkundung.

Das Maklerhonorar ist zudem erfolgsabhängig. Vermarktungskosten und Zeitaufwände für die Vorbereitung, Kommunikation und Organisation erbringt der Makler komplett in Vorleistung. Kommt kein Kaufvertrag zustande, wird trotz dieser Vorleistung kein Maklerhonorar fällig. Der Makler trägt damit ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko: Er investiert Zeit, Fachwissen und Vermarktungsbudget, ohne dass ein Abschluss garantiert ist.

Auch deshalb sollte das Maklerhonorar nicht nur als Prozentsatz betrachtet werden, sondern im Zusammenhang mit Leistung, Verantwortung, Vorleistung und Erfolgsrisiko.

Typische Leistungen im Verkaufsprozess

Verkaufsvorbereitung

Vor der Vermarktung werden die wichtigsten Grundlagen geprüft: Ausgangslage, Ziel, Objektunterlagen, Zustand, Nutzung, Besonderheiten und mögliche Fragen von Käuferseite.

Preisstrategie

Ein realistischer Angebotspreis entscheidet über Nachfrage, Verhandlungsposition und Verlauf. Dafür werden Lage, Objektart, Zustand, Unterlagen, Zielgruppe und Marktumfeld analysiert.

Unterlagen

Käufer, Finanzierungsberater und Banken benötigen nachvollziehbare Informationen. Fehlende oder unklare Unterlagen können Rückfragen auslösen und den Verkaufsprozess verzögern.

Präsentation und Vermarktung

Fotos, Grundrisse, Exposé, Online-Präsentation und je nach Immobilie ergänzende Formate wie Virtual Home Staging oder virtuelle Besichtigungen sorgen dafür, dass die Immobilie verständlich und professionell präsentiert wird.

Kommunikation mit Interessenten

Anfragen, Rückfragen, Besichtigungen und Nachfassgespräche müssen strukturiert geführt werden. Ziel ist nicht möglichst viel Aktivität, sondern ein geordneter Prozess mit ernsthaften Interessenten.

Verhandlung und Abschlussbegleitung

Wenn Kaufinteresse konkret wird, geht es um Nachweise, Abstimmung mit den Eigentümern, Kaufpreisverhandlung, Vorbereitung des Notartermins und Begleitung bis zur Beurkundung.

Ein Maklerhonorar ist nicht überraschend, nicht versteckt und nicht unklar. Es ist vorab vereinbart worden, wird transparent kommuniziert und ist an einen erfolgreichen Kaufvertragsabschluss (notarielle Beurkundung) geknüpft.

Portrait Immobilienmaklerin Berlin Juliane Berger

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