Was Eigentümer und Käufer über Provision, Leistung und Kostenteilung wissen sollten
Das Maklerhonorar ist ein wichtiger Punkt beim Immobilienverkauf und beim Immobilienkauf. Für Eigentümer stellt sich die Frage, welche Kosten bei der Beauftragung eines Maklers entstehen und wie die Kosten mit der Käuferseite geregelt werden. Käufer möchten wissen, wann eine Provision anfällt, wofür sie gezahlt wird und welche Leistung dahintersteht.
LIVVIN Immobilien regelt das Honorar vor Beginn der Vermarktung mit den Eigentümern und kommuniziert die Maklerprovision im Verkaufsprozess transparent gegenüber Kaufinteressenten. Ziel ist eine klare Grundlage für beide Seiten, ohne versteckte Kosten, unklare Absprachen oder nachträgliche Überraschungen.
Das Maklerhonorar steht für die professionelle Nachweis- und Vermittlungstätigkeit sowie die strukturierte Begleitung des Verkaufsprozesses. Welche vorbereitenden und vermarktungsbezogenen Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll sind, hängt von Immobilie, Unterlagenlage, Zielgruppe und Vermarktungsstrategie ab.
Maklerprovision bei Kauf und Verkauf
Wann fällt Maklerhonorar an?
Ein Maklerhonorar fällt nicht automatisch an, nur weil ein Gespräch geführt, eine Immobilie besichtigt oder ein Exposé angefordert wurde. Entscheidend ist, ob ein wirksamer Maklervertrag besteht und ob durch Nachweis oder Vermittlung des Maklers ein notarieller Kaufvertrag zustande kommt.
Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern muss der Maklervertrag in Textform geschlossen werden. Das schafft Klarheit für beide Seiten: Eigentümer und Käufer sollen nachvollziehen können, wann eine Provisionspflicht entsteht, in welcher Höhe sie vereinbart wurde und worauf sie sich bezieht.
Bei LIVVIN Immobilien wird die Provisionsregelung deshalb transparent besprochen und dokumentiert. Eigentümer erhalten vor Beginn der Vermarktung eine klare Grundlage. Kaufinteressenten werden im Exposé und im weiteren Verkaufsprozess darüber informiert, ob und in welcher Höhe eine Käuferprovision anfällt.
Auf einen Blick
Wofür fällt das Honorar an?
Ein Maklerhonorar steht nicht nur für das Finden eines Käufers. Es steht auch für einen strukturierten Verkaufsprozess von der Preiseinschätzung bis zur notariellen Beurkundung.
Das Maklerhonorar ist zudem erfolgsabhängig. Vermarktungskosten und Zeitaufwände für die Vorbereitung, Kommunikation und Organisation erbringt der Makler komplett in Vorleistung. Kommt kein Kaufvertrag zustande, wird trotz dieser Vorleistung kein Maklerhonorar fällig. Der Makler trägt damit ein nicht unerhebliches unternehmerisches Risiko: Er investiert Zeit, Fachwissen und Vermarktungsbudget, ohne dass ein Abschluss garantiert ist.
Auch deshalb sollte das Maklerhonorar nicht nur als Prozentsatz betrachtet werden, sondern im Zusammenhang mit Leistung, Verantwortung, Vorleistung und Erfolgsrisiko.
Typische Leistungen im Verkaufsprozess
Ein Maklerhonorar ist nicht überraschend, nicht versteckt und nicht unklar. Es ist vorab vereinbart worden, wird transparent kommuniziert und ist an einen erfolgreichen Kaufvertragsabschluss (notarielle Beurkundung) geknüpft.
Mehr Informationen zu Verkauf und Maklerhonorar erhalten
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und vorab klären, welche Provision vereinbart wird, wie die Kostenteilung geregelt ist und welche Leistungen im Verkaufsprozess enthalten sind?
Dann lassen Sie uns die Rahmenbedingungen einschließlich Provisionshöhe, Kostenverteilung, Vermarktungsstrategie und nächster Schritte besprechen.
Juliane Berger
